Ortsbürgermeister: Bruno Stemmler
Hauptstraße 9, 55629 Weitersborn
Die Geschichte
Die
Geschichte von Weitersborn ist noch weitgehend unerforscht. Verschiedene
Grabhügel in der Weitersborner Gemarkung weisen auf eine Besiedlung während der
Römerzeit hin. Aus einem dieser Grabhügel stammt eine römische Steinkiste.
Vermutlich führte nahe dieser Grabhügelgruppe (Distr.126-128) eine Römerstraße
vorbei.
Der
Ortsname taucht in Quellen des 15. Jahrhunderts als "Wyttersburen"
oder "Witersburen" (1484) auf. 1515 heißt der Ort "Witersborn",
1531 "Weytherßborn", 1555
"Weitersborn". Seit Beginn des 16. Jahrhunderts ist also eine
Umdeutung der Endung "-buren"
(zu ahd."buri" = "Behausung") zu "-born"
(=Brunnen) erfolgt.
Die
herrschaftliche Zugehörigkeit im Mittelalter ist nicht eindeutig zu bestimmen.
Einer
Nachricht aus dem Jahre 1542 zufolge gab
es ein Dorf "Weitersborn unter dem Zoll" im Bereich der
Grundherrschaft von St. Maximin vor Trier. Zweifelhaft ist die Annahme, dass es
sich bei dieser Ortsbenennung um eine Wüstung (=untergegangene Siedlung)
handelt. Wahrscheinlich ist damit das jetzige Dorf gemeint, zumal die
Grundherrschaft dieser Trierer Reichsabtei sehr weit reichte. Ebenso wie
Brauweiler und Horbach war Weitersborn wahrscheinlich eine Ausbau- und
Rodungssiedlung von Simmern unter Dhaun. Die Hochgerichtsbarkeit für
Weitersborn dürfte im hohen Mittelalter bei einem Sponheimer Grafen gelegen
haben. Nach der Teilung der Grafschaft war dies ab Mitte des 13. Jahrhunderts
vermutlich ein Angehöriger der Sponheim-Kreuznacher Linie. Im 14. Jahrhundert
war Weitersborn wohl größtenteils im Besitz der sponheimischen Nebenlinie der
Herren von Koppenstein.
Auch
Fabricius zählt Weitersborn zum Amt Koppenstein, wo der Ort zusammen mit den
Dörfern Henau, Schwarzerden, Kellenbach, Königsau, Seesbach, Martinstein und
Mengerschied das Hochgericht Kellenbach gebildet hatte. Es handelt sich dabei
um einen Hoheitsbezirk, in welchem die Gerichtshoheit von den Grafen Sponheim,
den Herren von Schmidtburg, den Ganerben von Steinkallenfels und den Herren von
Kellenbach zu jeweils gleichen Teilen (1/4) ausgeübt wurde. Weitersborn lag wie
Seesbach, Martinstein und Mengerschied außerhalb der Grafschaft Sponheim. Es
wohnten dort aber zwei Familien, die sponheimische Untertanen waren und den
Herren von Koppenstein Dienste und Abgaben zu leisten hatten (1702).
Einige
andere Ritterfamilien werden für das 14. und 15. Jahrhundert genannt, die
ebenfalls in Weitersborn Besitz und Hoheitsrechte besaßen. Gegen Ende des 14.
Jahrhunderts erwarb Frank von Löwenstein Anteil an der Grundherrschaft und
Gerichtsbarkeit in Weitersborn und Horbach sowie einen Teil der Vogtei zu
Simmern unter Dhaun. Durch Heirat gelangten auf dem Erbweg Rechte und Eigentum
an Simon Boos von Waldeck, der käuflich seinen Weitersborner Besitz vergrößerte.
Erbe der Boos von Waldeck wurde Melchior von Rüdesheim, der auch in
Martinstein, Merxheim, Weiler, Auen, Gonrather Hof und Hochstetten Güter und
hoheitliche Rechte besaß. Nach seinem Tod wurde sein Erbe unter seiner Tochter
und einer Enkelin geteilt, wodurch die Ritter von der Leyen und von Lorch als
Ganerbengemeinschaft Ortsherren in Weitersborn wurden.
Außer
dieser Familie hatten später die Vögte von Hunolstein und die Herren von
Schönborn hier Einkünfte und Rechte.
Ab
ca. 1650 war der Ort Bestandteil der Herrschaft Martinstein, die der
Reichsritterschaft angeschlossen war und ehemals aus einer Pfandschaft des
Erzbischofs und Kurfürsten von Mainz rührte. Im 18. Jahrhundert ging diese
Herrschaft an den Markgrafen von Baden über, wobei die Verwaltung des Amtes
Koppenstein mit dem Amt Naumburg
(Becherbach/Bärenbach) verbunden war. Zum Amt Koppenstein zählten außer
Weitersborn noch Brauweiler, Gehlweiler, Henau, Kellenbach, Schlierschied,
Schwarzerden und Seesbach.
Aus
dem Jahre 1601 liegen für die Dörfer des "Gerichtes Kellenbach"
Angaben vor, die in etwa die Ortsgröße der damaligen Dörfer erahnen lassen.
Demnach gab es in Weitersborn 8 Feuerstellen, also feste Häuser, in denen
Familien wohnten. Henau, Kellenbach und Seesbach wiesen die doppelte Anzahl an
Häusern auf, während für Martinstein lediglich 4 und für Königsau gar nur 2
Feuerstellen angegeben sind.
In
den Jahren 1784/85 wanderten aus Weitersborn bei einer damaligen Gesamtzahl von
165 Einwohnern 66 Personen aus. Das Abwanderungskontingent des Nachbarortes
Seesbach war wohl noch größer.
Nach
der französischen Besetzung des linksrheinischen Raumes teilten die neuen
Herren das Dorf 1798 der Mairie Monzingen zu, die von den Gemeinden Monzingen,
Auen, Horbach, Langenthal, Martinstein, Nußbaum, Weiler, Brauweiler, Seesbach,
Schwarzerden, Simmern unter Dhaun und Weitersborn gebildet wurde.
Einer
Einwohnerstatistik vom Jahre 1810 zufolge lebten in Weitersborn in 25 Häusern
27 Familien mit insgesamt 144 Bewohnern. Davon gehörten 51 der katholischen, 93
der lutherischen Konfession an. Kirchlich gehörte der Ort stets zur Pfarrei
Simmern unter Dhaun. Die Katholiken waren seit der Reformation nach Seesbach
eingepfarrt. Die dem heiligen Antonius geweihte Kapelle in Weitersborn wird
1468 erstmals erwähnt.
Weitersborn
war bis 1970 Bestandteil der Gebietskörperschaft Amt Monzingen. Der Ort zählt
zu den Landgemeinden des Kreises, die im 2. Weltkrieg prozentual am stärksten
von Kriegszerstörungen betroffen waren. Um 1950 lebte noch etwa die Hälfte der
Bevölkerung von der Landwirtschaft. Dazu gehörte auch eine stärkere Gruppe von
Waldarbeitern, die statistisch als landwirtschaftliche Arbeitskräfte erfasst
sind.
Seit
der rheinland-pfälzischen Verwaltungsreform von 1969/70 gehört Weitersborn zur
Verbandsgemeinde Kirner Land.