Ortsbürgermeister: Hans Helmut Döbell
Im Steingrund 5, 55606 Hochstetten-Dhaun
Die Geschichte
Die
Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun entstand im Rahmen der kommunalen Gebiets- und
Verwaltungsreform durch freiwilligen Zusammenschluss der ehemals selbständigen Gemeinden
Hochstetten, Hochstädten und Dhaun im Jahr 1969.
Bestehend
aus den Ortsteilen Hochstetten, Hochstädten, Dhaun, St. Johannisberg und
Karlshof ist Hochstetten-Dhaun flächen- und einwohnermäßig die zweitgrößte
Ortsgemeinde im Kirner Land.
Zahlreiche
Grabhügel in dieser Großgemarkung bezeugen eine Besiedlung dieses
Landschaftsraumes schon in vorgeschichtlicher Zeit.
Der
Ortsname fin
det um 1100 erstmals in einer Mainzer Urkunde für das Kloster
Disibodenberg Erwähnung, worin ein gewisser Grundbesitzer namens
"Ludovicus de Hosteden" (Ludwig von Hochstetten) dem Kloster Güter
schenkte, die er in dem Dorf Merxheim besaß.
Die
Vorsilbe des Ortsnamens "Hoch" hat nichts mit der geographischen Lage
beider Teilgemeinden zu tun, da Hochstetten und Hochstädten bekanntlich in der
Naheniederung liegen. Der Ortsname geht vielmehr auf die Grundform
"Hofstätte" zurück und bezeichnet die Stelle, wo einst ein Grundbesitzer
einen Gutshof besaß.
Der
Ortsteil Hochstetten auf der linken Naheseite hieß früher amtlich
"Nächsthochstetten", während der heutige Ortsteil Hochstädten auf der
anderen Fluss-Seite "Überhochstetten" genannt wurde. Die Jahrhunderte
lang gebrauchten Zusätze "Nächst" und "Über" bezogen sich
auf die Lage beider Dörfer zu Schloss Dhaun, um das nahe Dhaun gelegen
"Nächsthochstetten" von dem jenseits der Nahe liegenden
"Überhochstetten" zu unterscheiden.
Beide
Dörfer waren Bestandteil des wild- und rheingräflichen Amtes Dhaun und bildeten
das Gericht bzw. die Schultheißerei Hochstetten.
Nachdem
die sog. "Dhauner Fehde" zwischen Wildgraf Johann und Erzbischof
Balduin von Trier für den Wildgrafen mit einer Niederlage geendet hatte, musste
der sein Dorf Hochstetten im Jahr 1342 an den Trierer Erzbischof abtreten, der
seinerseits den Wildgrafen wieder damit belehnte und sich damit dessen
Gefolgschaft versicherte.
Auch
die Grafen von Veldenz hatten in Hochstetten gewisse Güter und Rechte, die sie
an Gefolgsleute verliehen hatten.
Im
Jahr 1426 hatte Vogt Johann von Simmern das halbe Dorf und Gericht zu
Überhochstetten vom Dhauner Wildgrafen zu Lehen.
Das
wildgräfliche Amt Dhaun bestand im Jahr 1515 aus der Burg, dem Dorf Dhaun, dem
Dorf und der Vogtei Simmern unter Dhaun, den Dörfern Über- und
Nächst-Hochstetten sowie den Dhaun´schen Anteilen an Kirn, Bergen, Rhaunen und
Hausen.
Mit
der Okkupation des linksrheinischen Gebietes durch französische
Revolutionstruppen und der sich anschließenden Gebiets- und
Verwaltungsneuordnung trennten sich die Wege der beiden
"Hochstetten", zumindest was die amtliche Zuordnung anging.
"Nächsthochstetten"
wurde Bestandteil der Mairie Kirn im Departement Rhein und Mosel während
"Überhochstetten" der Mairie Merxheim zugeordnet wurde. Der Naheraum
wurde französisches Staatsgebiet, seine Bewohner waren staatsrechtlich
Franzosen. Zur besseren Unterscheidung der beiden gleichnamigen
"Hochstetten", die nun verschiedenen Departements (=Art
Regierungsbezirke) angehörten, wurde das alte "Überhochstetten" in
Hochstädten gewandelt. Die evangelische Kirchengemeinde, die bis dahin nach St.
Johannisberg gepfarrt war, kam nun zur Pfarrei Meckenbach.
Nach
dem Ende der napoleonischen Herrschaft und der anschließenden Neuordnung
Europas auf dem Wiener Kongress wurde auch das Nahegebiet wieder neu verteilt.
Der
nördliche Teil der Landschaft an der mittleren Nahe wurde Bestandteil der
preußischen Rheinprovinz, während das südliche Nahegebiet an den Landgrafen von
Hessen-Homburg kam.
Aus
der ehemaligen "Mairie de Kirn" wurde die "Bürgermeisterei
Kirn", die - nach einer kurzen
Zugehörigkeit zu den Kreisen Simmern und Oberstein - am 16.04.1817 in den
Landkreis Kreuznach eingegliedert wurde.
Hochstetten
mit dem Ortsteil St. Johannisberg sowie Dhaun, Hennweiler, Oberhausen,
Hahnenbach, Heinzenberg, Kallenfels und Kirn bildeten den Gemeindeverband
"Bürgermeisterei Kirn" an der westlichen Peripherie des Landkreises
Kreuznach.
Nachdem im Jahr 1858 Kirn Stadtrechte und damit verbunden eine eigene
Verwaltung erhielt bildeten die Landgemeinden die "Landbürgermeisterei
Kirn", die vom Kirner Bürgermeister in Personalunion bis zum Jahr 1896
mitverwaltet wurde. Von diesem Datum an bildeten die Ortsgemeinden eine eigene
Bürgermeisterei mit eigener Bürgermeisterei und selbständiger Verwaltung.