Informationspflicht nach Art. 13, 14 und 21 DS-GVOSeit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wirksam geworden. Diese enthält Vorschriften zum Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. In Artikel 13, 14 und 21 DS-GVO sind Informationspflichten enthalten. Um diesen Pflichten nachzukommen, halten wir die nachfolgenden Informationen für Sie bereit: | Öffnungszeiten Verwaltung Bürgerbüro Um Ansammlungen im Wartebereich der Verwaltung zu vermeiden, sind die persönlichen Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Bei allgemeinen Fragen und Anliegen sind wir telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Prüfen Sie daher, zu Ihrem eigenen Schutz, ob eine persönliche Vorsprache notwendig ist oder ob die Angelegenheit auch auf anderem Wege erledigt werden kann. Montag Dienstag Kontaktdaten Verbandsgemeindeverwaltung Bahnhofstraße 31 Bankverbindung Kontaktdaten Bürgerbüro Michael Fett 06752 135-321 Luca Schallmo 06752 135-323 Viktoria Gugenberg 06752 135-324
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